Chargeback

Rückbelastung eines Kartenumsatzes an den Acquirer durch die Issuer Bank. Das Verfahren wird angewandt, wenn ein bereits abgerechneter Umsatz vom Karteninhaber aus Gründen reklamiert oder bestritten wird, für die ein Rückbelastungsrecht vorgesehen ist. Der Begriff "chargeback" bezeichnet auch den die Rückbelastung bewirkenden elektronischen Datenaustausch zwischen Issuer-Bank und Acquirer-Bank.